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AGB

Mietbedindungen

Mietbedingungen - AGB

 

§ 1 Vertrag
Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter ist durch die Online-Buchung abgeschlossen. Der Ver-mieter behält sich ein Rücktrittsrecht vor, bis die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben worden ist. Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtmietpreises, der in der Reservierungsbestätigung genannt ist. Trifft die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der Buchung beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne Ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Die Wohnung darf nur von Personen bewohnt werden, die im Online Check-In namentlich genannt sind. Der Online Check-In sollte unmittelbar nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung durchgeführt werden. Im Online Check-In werden entsprechend gesetzlicher Auflagen die Namen und Geburtsdaten aller Mitreisenden erfasst. Diese Daten dienen der Überprüfung der altersabhängigen Preisbestandteile, der gesetzlichen Pflicht der Gästeanmeldung bei der Gemeinde und der Erstellung der Ostseecard. Falls der Gast den Online Check-In nicht nutzen kann, trägt er die Meldedaten in den mit der Reservierungsbestätigung ver-schickten Mietvertrag ein und sendet den ausgefüllten Vertrag per Post an den Vermieter oder  per E-Mail an info@strandhuus.de. Veranstaltungen, die nicht einem reinen Ferienaufenthalt entsprechen, z.B. Hochzeits-feiern, sind nach Absprache möglich, bedürfen aber der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung durch den Vermieter. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

§ 2 Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter das in der Reservierungsbestätigung genannte Appartement für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Personenzahl. Es handelt sich um die im Online Check-In oder im Mietvertrag genannten Personen. Zu jedem Apartment gehört ein Parkplatz, weitere Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherhaus. Haustiere können nach vorheriger Genehmi-gung durch den Vermieter gestattet sein. Der Mieter teilt dem Vermieter Art, Rasse und Gewicht des Haustieres in dem mit der Reservierungsbestätigung versandten Mietvertrag mit und schickt den Vertrag per Briefpost an den Vermieter oder per E-Mail an info@strandhuus.de zurück. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Vermieter nach Eintreffen des Mietvertrages der Mitnahme des Haustieres nicht innerhalb von 3 Werktagen widersprochen hat. Für die Mitnahme eines Haustieres wird eine Gebühr erhoben.

§ 3 Mietzeit, An- und Abreise
Das Mietobjekt wird für die im Vertrag genannte Zeit an den Mieter vermietet. Am Anreisetag erfolgt die Anreise ab 15:00 Uhr, am Abreisetag erfolgt die Abreise bis 10:00 Uhr. Nach Ende der Mietzeit hinterläßt der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in ordnungsgemäßem Zustand.

§ 4 Mietpreis und Zahlungsweise
Der Gesamtpreis ist in der Reservierungsbestätigung ausgewiesen. Er setzt sich zusammen aus Tages- oder Wochenpreisen oder anderen Spezialangeboten gemäß der Buchung über das Buchungsportal oder andere Onlineplattformen. Die Buchung der Endreinigung ist obligat. Das Wäschepaket ist im Preis enthalten. Das Mitbringen von Haustieren ist möglich, bedarf aber einer Bestätigung durch den Vermieter. Dafür wird ein gesonderter Preis berechnet. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises ist unmittelbar nach der Buchung zu zahlen und muß spätestens 7 Werktage nach der Buchung auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Der Restbetrag muß spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Liegen zwischen dem Tag der Buchung und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Wochen, so ist der gesamte Betrag unmittelbar nach der Buchung auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Liegen zwischen Buchung und Anreisetag weniger als 5 Tage, so ist die Überweisung als Echtzeitüberweisung auszuführen. Die Zahlungen können auch über PayPal erfolgen. Die Gebühren von PayPal in Höhe von 4,6 % auf die Überweisungssumme werden dem Gast in Rechnung gestellt. Dadurch erhöht sich die Forderung entsprechend. Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 5 PKW-Stellplatz und eAuto-Ladung

Für jedes Apartment steht ein Stellplatz kostenfrei zur Verfügung. Weitere Stellplätze können im Ausnahmefall nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter angemietet werden. In jedem Falle wird für die Nutzung eines weiteren Stellplatzes pro angefangenem Tag eine Gebühr in Höhe von 39,00 Euro in Rechnung gestellt. Sie können Ihr e-Auto gern an einer unserer Ladestationen mit Strom betanken. Die Freischaltung erfolgt mit RFID-Chip. Wir stellen für die Nutzung unserer Ladeinfrastruktur mit Ihrem e-Auto eine Nutzungspauschale in Rechnung. Separate Stromkosten werden nicht berechnet. 

§ 6 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Falls das Mietobjekt aufgrund eines in der Person des Mieters liegenden Grundes nicht genutzt werden kann (z.B. infolge Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen), ist der Mieter von der Ent-richtung des Mietzinses nach dem Gesetz nicht befreit. Der Vermieter wird sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (20 % des Mietzinses und ggfs. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung) anrechnen lassen. Der Mieter muß also ggfs. 80 % des Mietzinses bezahlen, obwohl er das Objekt nicht nutzen kann.

Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung z.B. bei unserem Partner ERGO Reiseversicherung. >> Jetzt vorsorgen und Reiseschutz abschließen >>  Im Falle des Rücktritts steht dem Vermieter unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 j BGB zu. Die Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes der durch den Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch andere Verwendung der Leistungen erwerben kann. Der Vermieter ist befugt, diesen Anspruch gemäß § 651 l Abs. 3 BGB zu pauschalieren. Wenn der Vermieter den Entschädigungsanspruch pauschaliert, betragen die Rücktrittskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro je Mietvertrag:
- 90 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- 29 bis   1 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

-   0 Tage vor Anreise oder Nichtanreise ohne Stornierung: 100 % des Mietpreises
Beendet der Mieter den Aufenthalt vorzeitig, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung muß schriftlich erfolgen (E-Mail oder Brief). Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

§ 7 Beachtung der Landesverordnung zur Corona-Pandemie

Die Pflichten des Vermieters und des Mieters im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden regelmäßig in der Landesverordnung aktualisiert. Der Mieter verpflichtet sich, die Voraussetzungen für die Beherbergung, die in der Landesverordnung genannt werden, zu schaffen und einzuhalten. Der Vermieter ist zur Überprüfung der Einhaltung der in der Landesverordnung festgelegten Regeln verpflichtet. Im Falle, und nur dann, wenn die Landesregierung ein Beherbergungsverbot ausspricht, werden die Mietverträge, die in den Zeitraum des Beherbergungsverbots fallen, annulliert. Gegenseitige Ansprüche entstehen dann nicht. In allen anderen Fällen, z.B. Anordnung einer Quarantäne, Erkrankung, fehlendem Nachweis der geforderten Voraussetzungen, bleiben die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis bestehen, unabhängig davon, ob die Nutzung der Mietsache tatsächlich erfolgt. Wir empfehlen den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung, siehe § 5.

§ 8 Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt und alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Mängel, die bei Übernahme bestehen oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung, die im Mietobjekt ausliegt, zu beachten.

§ 9 Schriftform, Salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen  der AGB oder des Mietvertrages unwirksam sein, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt dann die gesetzliche Vorschrift. 

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