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AGB

Mietbedindungen

Mietbedingungen - AGB

 

§ 1 Vertrag
Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter ist durch die Online-Buchung abgeschlossen.  Die Wohnung darf nur von Personen bewohnt werden, die im Online Check-In namentlich genannt sind. Der Online Check-In sollte unmittelbar nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung durchgeführt werden. Im Online Check-In werden  die Namen und Geburtsdaten aller Mitreisenden erfasst. Diese Daten dienen der Überprüfung der altersabhängigen Preisbestandteile und der Erstellung der Ostseecard. Falls der Gast den Online Check-In nicht nutzen kann, trägt er die Meldedaten in den mit der Reservierungsbestätigung verschickten Mietvertrag ein und sendet den ausgefüllten Vertrag per Post an den Vermieter oder  per E-Mail an info@strandhuus.de. Veranstaltungen, die nicht einem reinen Ferienaufenthalt entsprechen, z.B. Hochzeitsfeiern, sind nach Absprache möglich, bedürfen aber der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung durch den Vermieter. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

§ 2 Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter das in der Reservierungsbestätigung genannte Appartement für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Personenzahl. Es handelt sich um die im Online Check-In oder im Mietvertrag genannten Personen. Zu jedem Apartment gehört ein Parkplatz, weitere Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherhaus. Haustiere können nach vorheriger Genehmi-gung durch den Vermieter gestattet sein. Der Mieter teilt dem Vermieter Art, Rasse und Gewicht des Haustieres in dem mit der Reservierungsbestätigung versandten Mietvertrag mit und schickt den Vertrag per Briefpost an den Vermieter oder per E-Mail an info@strandhuus.de zurück. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Vermieter nach Eintreffen des Mietvertrages der Mitnahme des Haustieres nicht innerhalb von 3 Werktagen widersprochen hat. Für die Mitnahme eines Haustieres wird eine Gebühr erhoben.

§ 3 Mietzeit, An- und Abreise
Das Mietobjekt wird für die im Vertrag genannte Zeit an den Mieter vermietet. Am Anreisetag erfolgt die Anreise ab 15:00 Uhr, am Abreisetag erfolgt die Abreise bis 10:00 Uhr. Nach Ende der Mietzeit hinterläßt der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in ordnungsgemäßem Zustand.

§ 4 Mietpreis und Zahlungsweise

Der Gesamtpreis ist in der Reservierungsbestätigung ausgewiesen. Er setzt sich zusammen aus Tages- und Wochenpreisen oder anderen Spezialangeboten gemäß der Buchung über das Buchungsportal oder andere Onlineplattformen. Die Buchung der Endreinigung ist obligat. Das Wäschepaket ist im Preis enthalten. Der Gesamtmietpreis ist bei der Buchung fällig und wird über Zahlungsdienstleister bezahlt. Banküberweisung wird nur akzeptiert, wenn zwischen Buchung und Urlaubsbeginn mehr als 28 Tage liegen. Der Gesamtbetrag ist dann unmittelbar nach der Buchung per Echtzeitüberweisung auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Falls der Betrag nicht innerhalb von 3 Werktagen gutgeschrieben ist, behält sich der Vermieter vor, die Reservierung zu löschen. Ein Erstattungsanspruch des Mieters ist ausgeschlossen. 
Zusatzleistungen, die nach der Buchung anfallen, werden innerhalb von 3 Werktagen auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto überwiesen oder per PayPal an zahlung@strandhuus.de bezahlt.

§ 5 PKW-Stellplatz und eAuto-Ladung

Für jedes Apartment steht ein Stellplatz kostenfrei zur Verfügung. Weitere Stellplätze können im Ausnahmefall nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter angemietet werden. In jedem Falle wird für die Nutzung eines weiteren Stellplatzes pro angefangenem Tag eine Gebühr in Höhe von 39,00 Euro in Rechnung gestellt. Sie können Ihr e-Auto gern an einer unserer Ladestationen mit Strom betanken. Die Freischaltung erfolgt mit RFID-Chip. Wir stellen Ihnen die Nutzung unserer Ladeinfrastruktur kostenlos zur Verfügung. Separate Stromkosten werden nicht berechnet. 

§ 6 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Falls das Mietobjekt aufgrund eines in der Person des Mieters liegenden Grundes nicht genutzt werden kann (z.B. infolge Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen), ist der Mieter von der Ent-richtung des Mietzinses nach dem Gesetz nicht befreit. Der Vermieter wird sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (20 % des Mietzinses und ggfs. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung) anrechnen lassen. Der Mieter muß also ggfs. 80 % des Mietzinses bezahlen, obwohl er das Objekt nicht nutzen kann.

Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung z.B. bei unserem Partner ERGO Reiseversicherung. >> Jetzt vorsorgen und Reiseschutz abschließen >>  Im Falle des Rücktritts steht dem Vermieter unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 j BGB zu. Die Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes der durch den Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch andere Verwendung der Leistungen erwerben kann. Der Vermieter ist befugt, diesen Anspruch gemäß § 651 l Abs. 3 BGB zu pauschalieren. Wenn der Vermieter den Entschädigungsanspruch pauschaliert, betragen die Rücktrittskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro je Mietvertrag:
- 90 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Gesamtmietpreises
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises
- 29 bis   1 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtmietpreises

-   0 Tage vor Anreise oder Nichtanreise ohne Stornierung: 100 % des Mietpreises
Beendet der Mieter den Aufenthalt vorzeitig, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung muß schriftlich erfolgen (E-Mail oder Brief). Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

§ 7 Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt und alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Mängel, die bei Übernahme bestehen oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung, die im Mietobjekt ausliegt, zu beachten.

§ 9 Schriftform, Salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen  der AGB oder des Mietvertrages unwirksam sein, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt dann die gesetzliche Vorschrift. 

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Strandhuus & Gästhuus

Strandstraße 63/63a,  Ortsteil Niendorf/Ostsee

23669 Timmendorfer Strand
info@strandhuus.de  |  +49 179 6831618

Kirkhuus & Wittinghuus

Am Wittinghaaf 4/4a  Ortsteil Niendorf/Ostsee

23669 Timmendorfer Strand
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